Heizkostenabrechnung für Ölheizungen erstellen
Mit dem Heizkosten-Assistenten erstellen Sie eine Heizkostenabrechnung für ein Einfamilienhaus oder eine einzelne Wohnung mit Ölheizung, bei der Sie das Heizöl selbst einkaufen (Eigenbezug). Rentably berechnet dabei automatisch die CO2-Kostenaufteilung zwischen Ihnen und Ihrem Mieter nach § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG).
Was Sie vorab bereitlegen sollten
- Alle Heizöl-Rechnungen des Abrechnungszeitraums (Datum, Liter, Preis)
- Die CO2-Angaben Ihres Lieferanten (auf der Rechnung: CO2-Kostenanteil und Brennstoffemissionen der Lieferung)
- Gegebenenfalls die Maut-/GGVS-Umlage der Lieferung
- Den Tankfüllstand zu Beginn und am Ende des Zeitraums
- Die Wohnfläche der Wohnung bzw. des Hauses
Schritt für Schritt
Grundlagen wählen
Objekt und Zeitraum
Lieferungen erfassen
Füllstände eintragen
Ergebnis prüfen und abschließen
So übertragen Sie die Werte von Ihrer Heizölrechnung
Heizölrechnungen weisen die Angaben meist nicht je Liter aus. Mit der Eingabe Laut Rechnung müssen Sie nichts selbst umrechnen:
| Auf der Rechnung | Feld in Rentably | Rentably berechnet |
|---|---|---|
| Netto-Einzelpreis je 100 Liter, z. B. 98,50 € | Netto-Einzelpreis je 100 l + MwSt.-Satz (19 %) | Bruttopreis je Liter: 98,50 € ÷ 100 × 1,19 = 1,1722 € |
| CO2-Kostenanteil der Lieferung, z. B. 224,40 € bei 1.500 l | CO2-Kostenanteil gesamt | CO2-Kosten je Liter: 224,40 € ÷ 1.500 l = 0,1496 € |
| Brennstoffemissionen gesamt, z. B. 4.014 kg CO2 bei 1.500 l | Brennstoffemissionen gesamt in kg CO2 | Emissionsfaktor: 4.014 kg ÷ 1.500 l = 2,676 kg CO2 je Liter |
Maut- oder GGVS-Umlage
Viele Heizöllieferanten berechnen eine Maut- oder GGVS-Umlage als eigene Rechnungsposition, einmal pro Abladestelle. Tragen Sie den Betrag (inklusive MwSt.) im optionalen Feld Maut-/GGVS-Umlage ein. Rentably legt ihn auf den Literpreis der Lieferung um, sodass er in die Heizkosten einfließt. In der PDF steht unter der Lieferung transparent „enthalten: Maut-/GGVS-Umlage …“, zusätzlich wird die Summe aller Umlagen ausgewiesen.
So wird die CO2-Kostenaufteilung berechnet
- Die CO2-Emissionen des Verbrauchs werden auf ein Jahr hochgerechnet und durch die Wohnfläche geteilt (kg CO2 pro m² und Jahr).
- Anhand dieses Werts wird das Gebäude in eine von 10 Stufen eingeordnet.
- Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Anteil, den Sie als Vermieter an den CO2-Kosten tragen.
| CO2-Ausstoß (kg/m²/a) | Anteil Vermieter | Anteil Mieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 0 % | 100 % |
| 12 bis unter 17 | 10 % | 90 % |
| 17 bis unter 22 | 20 % | 80 % |
| 22 bis unter 27 | 30 % | 70 % |
| 27 bis unter 32 | 40 % | 60 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 60 % | 40 % |
| 42 bis unter 47 | 70 % | 30 % |
| 47 bis unter 52 | 80 % | 20 % |
| ab 52 | 95 % | 5 % |
Umlagefähig ist am Ende: Heizkosten gesamt − Vermieteranteil an den CO2-Kosten.
Übernahme in die Betriebskostenabrechnung
Nach dem Abschluss können Sie direkt Weiter zur Betriebskostenabrechnung wählen. Alternativ öffnen Sie eine neue Betriebskostenabrechnung und klicken im Kostenschritt auf Heizkostenabrechnung übernehmen.
- Der umlagefähige Betrag wird als Position Heizkosten (Heizöl) bzw. Heizung und Warmwasser (Heizöl) eingetragen und vollständig der Einheit zugeordnet.
- Auf Wunsch wird die PDF als Anlage beigefügt und beim Versand per E-Mail und im Mieterportal automatisch mitgeschickt.