Hausgeld und WEG-Verwaltung
So erfassen Sie Hausgeld für Eigentumswohnungen in einer WEG.
Aktualisiert am 16. März 2026
Hausgeld und WEG-Verwaltung
Wenn Sie Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besitzen, zahlen Sie monatlich Hausgeld an die Hausverwaltung. Rentably dokumentiert diese Kosten.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie ein Objekt und navigieren Sie zu den Einheiten.
- Öffnen Sie die betreffende Einheit.
- Im Bereich Hausgeld geben Sie den monatlichen Betrag ein.
- Speichern Sie die Angaben.
Das Hausgeld wird in der Kostenübersicht und Cashflow-Berechnung berücksichtigt.
Funktionsbeschreibung
Rentably berücksichtigt das Hausgeld bei:
- Cashflow-Berechnung (Einnahmen minus alle Kosten)
- Renditeberechnung
- Anlage V (als Werbungskosten, sofern korrekt kategorisiert)
Tipps
- Das Hausgeld enthält in der Regel umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten.
- Erfassen Sie die Hausgeldabrechnung der WEG als Ausgabe, um die genaue Kostenverteilung zu dokumentieren.
- Nicht umlagefähige Kosten (z.B. Instandhaltungsrücklage) mindern Ihre Rendite direkt.
Häufige Fragen
Ist das Hausgeld das gleiche wie die Nebenkosten?
Nein. Das Hausgeld wird an die WEG-Verwaltung gezahlt und enthält neben den Betriebskosten auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten.