Hausgeld und WEG-Verwaltung

So erfassen Sie Hausgeld für Eigentumswohnungen in einer WEG.

Aktualisiert am 16. März 2026

Hausgeld und WEG-Verwaltung

Wenn Sie Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besitzen, zahlen Sie monatlich Hausgeld an die Hausverwaltung. Rentably dokumentiert diese Kosten.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie ein Objekt und navigieren Sie zu den Einheiten.
  2. Öffnen Sie die betreffende Einheit.
  3. Im Bereich Hausgeld geben Sie den monatlichen Betrag ein.
  4. Speichern Sie die Angaben.

Das Hausgeld wird in der Kostenübersicht und Cashflow-Berechnung berücksichtigt.

Funktionsbeschreibung

Rentably berücksichtigt das Hausgeld bei:

  • Cashflow-Berechnung (Einnahmen minus alle Kosten)
  • Renditeberechnung
  • Anlage V (als Werbungskosten, sofern korrekt kategorisiert)

Tipps

  • Das Hausgeld enthält in der Regel umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten.
  • Erfassen Sie die Hausgeldabrechnung der WEG als Ausgabe, um die genaue Kostenverteilung zu dokumentieren.
  • Nicht umlagefähige Kosten (z.B. Instandhaltungsrücklage) mindern Ihre Rendite direkt.

Häufige Fragen

Ist das Hausgeld das gleiche wie die Nebenkosten?

Nein. Das Hausgeld wird an die WEG-Verwaltung gezahlt und enthält neben den Betriebskosten auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten.