Pacht und nicht monatliche Mieten anlegen

So legen Sie Jahrespacht, Quartals- oder Halbjahresmieten an – zum Beispiel für Ackerland, Wiesen oder Gartenflächen.

Aktualisiert am 22. Oktober 2026

Nicht jede Miete wird monatlich gezahlt. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist eine Jahrespacht üblich. In Rentably können Sie für jedes Mietverhältnis festlegen, wie oft gezahlt wird: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Fläche oder Grundstück anlegen

Legen Sie das Grundstück wie gewohnt als Immobilie an.

Fügen Sie unter Einheiten eine Einheit mit der Art Grundstück / Fläche hinzu. Die Größe können Sie wahlweise in m² oder Hektar angeben.

Bei Flächen ohne Nebenkosten können Sie das Feld für Nebenkosten einfach leer lassen.

Mietverhältnis mit Jahrespacht anlegen

Öffnen Sie Neues Mietverhältnis und gehen Sie zum Schritt mit den Mietangaben.

Wählen Sie bei Zahlungsrhythmus zum Beispiel Jährlich.

Tragen Sie den Betrag je Zahlung ein – bei einer Jahrespacht also den vollen Jahresbetrag, zum Beispiel 1.200 €. Sie müssen nichts auf Monate umrechnen.

Legen Sie fest, an welchem Tag und in welchem Monat die Zahlung fällig ist (z. B. am 11. November) und ob die Zahlung im Voraus oder nachträglich für den Zeitraum gilt.

Wenn Sie anteilig berechnen aktivieren, wird für den ersten und letzten Zahlungszeitraum nur der Anteil ab Pacht- bzw. bis Vertragsende berechnet.

Rhythmus später ändern

Sie können den Zahlungsrhythmus in einer neuen Mietperiode ändern. Die Änderung gilt ab Beginn der neuen Periode, frühere Zahlungen bleiben unverändert.

Wie wirkt sich das auf die Auswertungen aus?

BereichDarstellung
Mietkonto und MahnwesenEine Sollstellung pro Fälligkeit über den vollen Betrag
CashflowDer Betrag erscheint im Monat der Fälligkeit
Dashboard, Kennzahlen, RenditeUmgerechnet auf einen Monatsdurchschnitt, damit Objekte vergleichbar bleiben
Anlage VDie tatsächlich fälligen bzw. gezahlten Beträge im Steuerjahr
Mieterportalz. B. „1.200 € jährlich, fällig zum 11.11.“
Bestehende Mietverhältnisse bleiben monatlich. Ändern Sie den Rhythmus nur, wenn er im Vertrag tatsächlich anders vereinbart ist.
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