SEV in der Berechnung berücksichtigen

11 Aufrufe2 Antworten
Hi, ich hänge aktuell an einem Problem in der Berechnung und bin nicht sicher, wie ich das sauber lösen kann. Aktuell bekomme ich für ein Objekt Miete, das läuft aber über eine Sodereigentumsverwaltung (SEV). Die bekommt die Miete überwiesen und überweist mir dann die Miete abzgl. der Kosten für die SEV. Beispiel: Miete Warm 500 € (ist bei mir auch so in der Einheit hinterlegt, bspw 400 kalt + 100 NK) Miete, die bei mir am Ende ankommt: 480€ (500€ - 20€ Kosten für die SEV) Wenn ich aktuell die Zahlung vom Konto zuordne, wird die Miete für den Monat natürlich nur als "teilbezahlt" gekennzeichnet. Wie kann man sinnvoll die Kosten für die SEV hinterlegen, so dass die automatisch berücksichtigt werden?
Du kannst in der Buchhaltung die SEV Kosten als monatliche Dauerausgabe hinterlegen, das wäre korrekt, wenn du die volle Miete erhalten würdest. Ehrlich gesagt würde ich als Miete dann die Summe hinterlegen, die du abzgl. der SEV bekommst, das ist vertraglich zwar nicht ganz richtig, aber für alle weiteren Auswertungen ja auch - denn das ist ja effektiv was du bekommst. Ausserdem kann die Miete dann automatisiert freigegeben werden und es gibt keine "offene" Forderung. Ich finde das nicht wirklich falsch weil du ja durch den Verwalter (netto) auch nicht 500 sondern eben 480 bekommst. Oder du fragst mal an ob man irgendwie "Kosten" mit der Miete verbinden kann oder so
Achso! Aber dann in deinem Fall 380 kalt - die Nebenkosten bleiben ja bei 100

Melde dich an, um auf dieses Thema zu antworten.

Anmelden
Zurück zum Forum