22.09.2026 09:14
Hallo,
wir haben einen MIeter welcher eine zu geringe Miete zahlt. Allerdings kann man da nicht viel machen, da ja aufgrund der Gesetzeslage der Rückstand mindestens X Mieten sein muss und selbst dann darf der Mieter nochmal nachzahlen und alle Fristen die zu einer Kündigung führen könnten fangen von vorne an.
Zudem haben wir leider vor einigen Jahren einen Berechnungsfehler bei der Mieterhöhung gemacht, was dazu führt das (er hat eine Indexmiete) die damals zu niedrig berechnete Miete immer weiter (falsch) fortgeschrieben wurde.
Kurzum, wir würden das gern anwaltlich klären lassen. Da es nur um einen Mieter und "kleinen" Fall geht scheiden aber größere Kanzleien aus. Der Mieter selbst meldet sich nach Möglichkeit halt gar nicht bei uns, Aufforderungen usw. ignoriert er.
Ich denke das ein Anwalt da mehr Nachdruck verschaffen würde, vielleicht kennt ja hier jemand nettes - aber bestimmtes ;)
Danke