Pacht und Mieten im Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsrhythmus
Nicht jede Miete wird monatlich gezahlt. Bei Ackerland, Wiesen oder Gartenflächen ist eine Jahrespacht üblich, bei Gewerbe- und Stellplatzmieten oft eine Zahlung pro Quartal. Das können Sie jetzt in rentab.ly genau so abbilden, wie es im Vertrag steht.
So funktioniert es
Zahlungsrhythmus wählen: Beim Anlegen eines Mietverhältnisses wählen Sie, ob die Miete monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt wird. Monatlich bleibt die Voreinstellung.
Betrag je Zahlung eintragen: Sie tragen den Betrag ein, der tatsächlich gezahlt wird, bei einer Jahrespacht also zum Beispiel 1.200 €. Sie müssen nichts auf Monate umrechnen.
Fälligkeit frei festlegen: Bestimmen Sie Tag und Monat der Fälligkeit, zum Beispiel den 11. November. Außerdem legen Sie fest, ob die Zahlung im Voraus oder nachträglich für den jeweiligen Zeitraum gilt.
Anteilig im ersten und letzten Zeitraum: Mit der bekannten Option „anteilig berechnen“ wird im ersten und letzten Zahlungszeitraum nur der Anteil ab Beginn bzw. bis zum Ende des Vertrags berechnet.
Rhythmus später ändern: Wird ein neuer Rhythmus vereinbart, legen Sie einfach eine neue Mietperiode an. Die Änderung gilt ab deren Beginn, frühere Zahlungen bleiben unverändert.
Neue Einheitsart „Grundstück / Fläche“: Für Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen gibt es eine eigene Einheitsart. Die Größe geben Sie wahlweise in m² oder Hektar an.
Auswertungen rechnen mit
Mietkonto und Cashflow: Die Zahlung erscheint mit dem vollen Betrag im Monat der Fälligkeit.
Dashboard, Kennzahlen und Rendite: Hier wird der Betrag auf einen Monatsdurchschnitt umgerechnet, damit Ihre Objekte vergleichbar bleiben.
Betriebskostenabrechnung und Anlage V: Vorauszahlungen und Einnahmen werden passend zum Rhythmus berücksichtigt.
Mieterportal: Ihre Mieter und Pächter sehen zum Beispiel „1.200 € jährlich, fällig zum 11.11.“.
Alles Bisherige bleibt: Ihre bestehenden Mietverhältnisse bleiben monatlich und unverändert. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Benutzerhandbuch unter „Pacht und nicht monatliche Mieten anlegen“.