Kautionsforderungen + AVV
Neue Mieter: Wenn beim Anlegen eine Kaution eingetragen wird, erscheint automatisch eine offene Forderung im Mietkonto. Diese kann dann beim Bankimport der Kautionszahlung zugeordnet werden.
Bestehende Mieter: Für alle Verträge mit offener oder teilweiser Kaution wurden Forderungen rückwirkend erstellt -- ab sofort sind diese auch im Bankimport zuordnungsfähig.
Bearbeitung: Wenn die Kaution im Mieter-Dialog oder im Kautions-Tab geändert wird, passt sich die Forderung automatisch an. Wird die Kaution entfernt oder vollständig bezahlt, verschwindet die offene Forderung.
Neu ist ebenso der Bereicht "Rechtliches" in den Einstellungen. Die AVV kann dort digital signiert und heruntergeladen werden.